Kontaktformular für BonusPass-Kund:innen.

Haben Sie Fragen zum ZVV-BonusPass oder zum Z-BonusPass? Oder möchten Sie eine Erstattung für eines dieser Abos beantragen? Kontaktieren Sie uns.

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Kauf eines neuen Jahresabonnements (ausgenommen Halbtax).

BonusPass-Jahresabonnement.

Ihr aktuelles Jahresabonnement wird ab dem 1. Gültigkeitstag des neuen Abonnements pro rata erstattet. Der Erstattungsbetrag entspricht dem Kaufpreis abzüglich des Wertes der Anzahl verstrichener Tage.

BonusPass Flex.

Ihr Flex-Abonnement wird ab dem 1. Gültigkeitstag des neuen Abonnements anteilig erstattet. Der Erstattungsbetrag entspricht dem Kaufpreis abzüglich des Wertes der aktivierten und genutzten Tage. Sollten noch Tage nach dem 1. Gültigkeitstag des neuen Abonnements aktiviert sein, deaktivieren Sie diese in der ZVV-App, da sie ansonsten als genutzt berechnet werden.

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BonusPass-Jahresabo wird nicht mehr benötigt.

Pro verstrichenem Monat des BonusPass-Jahresabos wird 1/9 des jeweiligen Kaufpreises berechnet (prozentuale Berechnung mit Aufrundung auf ganze Prozente, Erstattungsbetrag wird auf ganze Franken abgerundet). Ein BonusPass-Jahresabonnement kann bis zum Ende des achten Monats erstattet werden. Ab dem neunten Gültigkeitsmonat erfolgt keine Erstattung mehr. Es werden nur ganze Monate erstattet, keine einzelnen Tage. Ein angebrochener Gültigkeitsmonat zählt ab dem ersten Tag als ganzer Monat.

BonusPass Flex wird nicht mehr benötigt.

Pro genutztem Tag des BonusPass Flex wird 1/75 des Verkaufspreises berechnet. Ab dem 75. benutzten Tag erfolgt keine Erstattung mehr. Die in der Zukunft aktivierten Gültigkeitstage bleiben auch nach Kündigung Ihres Abonnements bestehen. Wir empfehlen Ihnen, diese in Ihrer ZVV-App zu deaktivieren, um eine optimale Erstattung zu erhalten. Nicht deaktivierte Gültigkeitstage werden als genutzte Tage berechnet.

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Reiseunfähigkeit.

Die Rückerstattung erfolgt auf der Grundlage eines ärztlichen Attests, in dem die Reiseunfähigkeit bestätigt wird. Der Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit ist nicht ausreichend.

BonusPass-Jahresabo.

Bei ärztlich bestätigter Reiseunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit) wird das Jahresabo ab dem ersten Tag der Reiseunfähigkeit pro rata erstattet. Nach Beendigung der Reiseunfähigkeit, muss ein neues Abo beantragt werden

BonusPass Flex.

Auch bei ärztlich bescheinigter Reiseunfähigkeit (nicht Arbeitsunfähigkeit) wird keine Erstattung gewährt. Bereits aktivierte Reisetage müssen während der Dauer der Reiseunfähigkeit deaktiviert werden.
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Todesfall.

Die Erstattung erfolgt auf der Grundlage der Sterbeurkunde, pro-rata ab Todestag.
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Anderer Grund.

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