AGB business.sbb.ch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sbb.ch/business.
1.1
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche für Geschäftskunden über das Firmenportal sbb.ch/business (inkl. der App SBB Mobile) erhältlichen Produkte und Dienstleistungen und regeln unter anderem die Nutzung der darüber bezogenen Fahrausweise für Geschäftsreisezwecke.
Die vorliegenden AGB sind ausschliesslich gültig für die Nutzung von sbb.ch/business und für den Erwerb von elektronischen Fahrausweisen über die Verkaufskanäle sbb.ch/business und SBB Mobile.
SBB Businesstravel ist nur für Mitarbeitende des Vertragspartners (Firma) zugänglich, und nur diese dürfen darüber Fahrausweise beziehen. Ein Bezug von Fahrausweisen für private Zwecke ist nicht gestattet. Die Fahrausweise werden vollumfänglich vom Vertragspartner (Firma) bezahlt. Ein Weiterverkauf an Dritte und andere Unternehmen bzw. ein Handel mit Drittunternehmen ist nicht gestattet. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen gelten nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung der SBB AG.
1.2
Die vorliegenden AGB ergänzen die für einzelne Produkte und Dienstleistungen geltenden besonderen Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.3
Im Übrigen gelten, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, die allgemeinen Tarifbestimmungen der Schweizerischen Transportunternehmungen (TU) und der entsprechenden Verbunde sowie die internationalen Tarifvorschriften. Die Tarife können bei den mit Personal besetzten Bahnhöfen und online unter Übersicht der Tarife und Vorschriften - Alliance SwissPassLink öffnet in neuem Fenster. eingesehen werden.
2.1
Änderungen und Aktualisierungen der Bestell- und Lieferbedingungen und des Sortiments sowie Einschränkungen der Liefermenge sind vorbehalten, bis die Bestellung durch die SBB AG bestätigt wird. Die Änderungen treten mit ihrer Aufschaltung auf den Websites der Division Markt Personenverkehr der SBB AG in Kraft.
2.2
Einzelne Produkte und Dienstleistungen sind weder zugänglich noch lieferbar oder können nicht in elektronischer Form bezogen werden. Die besonderen Bedingungen der einzelnen Produkte und Dienstleistungen sind zu beachten.
3.1
Fahrausweise können wie folgt erworben werden:
- über sbb.ch/business als zum Selbstausdruck oder zum direkten Anzeigen auf den jeweiligen elektronischen Geräten (Ziffer 7).
- über die App SBB Mobile.
3.2
Für den Bezug von Produkten und Dienstleistungen für Geschäftskunden über Websites der SBB AG ist zuvor eine einmalige Registrierung erforderlich.
4.1
Der Vertrag tritt in Kraft, sobald die SBB AG die Anmeldung des Vertragspartners (Firma) akzeptiert hat, in jedem Fall aber mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen über SBB Businesstravel durch den Vertragspartner (Firma). Die SBB AG behält sich das Recht vor, Anträge zurückzuweisen. Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden.
4.2
Durch das Zustandekommen des Vertrages mittels Bestätigung der SBB AG sind die massgeblichen AGB durch den Geschäftskunden (Vertragsverantwortlichen) akzeptiert.
4.3
Die SBB AG behält sich das Recht vor, den Vertrag in begründeten Fällen jederzeit zu kündigen.
5.1
Fahrausweise werden ausschliesslich elektronisch angeboten und nicht per Post zugestellt (mit Ausnahme des SwissPass).
6.1
Elektronische Billette können frühestens sechs Monate und bis spätestens kurz vor Abfahrt der gewünschten Verbindung gekauft werden. Für internationale Billette gelten abweichende Bestimmungen.
7.1
Billette können direkt über den Online-Fahrplan auf sbb.ch/business gekauft werden. Voraussetzung dafür ist das Erstellen eines persönlichen SwissPass-Logins. Nach dem Login auf sbb.ch/business wählt der oder die Nutzer:in, ob der Kauf für eine geschäftliche Reise oder für eine private Reise abgewickelt wird. SBB Businesstravel ist ausschliesslich für geschäftlich gekaufte Fahrausweise; der Bezug von Fahrausweisen für private Zwecke ist ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2
Die Bestätigungs-E-Mail enthält den Billett-Barcode. Dieser kann bei der Kontrolle direkt auf dem Smartphone, Laptop oder Tablet vorgewiesen werden. Gedruckte Fahrausweise sind nur gültig, wenn sie auf weissem A4-Papier, in 100%-Druckgrösse und im Hochformat ausgedruckt werden. Verschmierte oder unvollständige Ausdrucke werden nicht anerkannt.
7.3
Für Billette, die auf sbb.ch/business gekauft werden, gelten bei gewissen Angeboten im Vergleich zu am Billettschalter oder -automaten gekauften Fahrausweisen abweichende Bedingungen (siehe u.a. Ziffer 10).
7.4
Das online gekaufte Billett ist persönlich und nicht übertragbar. Es gilt nur in Verbindung mit einem auf die reisende Person lautenden gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte oder Führerschein) bzw. einem Halbtax- oder Generalabonnement auf dem SwissPass (resp. einer blauen Karte). Der Ausweis und/oder das Abonnement muss dem Zugpersonal unaufgefordert zusammen mit dem Billett vorgewiesen werden.
7.5
Die verschiedenen Buchungsdaten werden in einem Zertifikat verschlüsselt und sind auf dem PC-Ausdruck respektive dem elektronisch vorweisbaren Billett-Barcode enthalten. Bei der Billettkontrolle im Zug wird das Zertifikat in ein Kontrollgerät eingelesen, das es entschlüsselt und die Billettdaten anzeigt. Das Kontrollgerät speichert einen Kontrolldatensatz, der mit dem gebuchten Billett verglichen wird.
7.6
Im Falle des Missbrauchs (z.B. unerlaubter Mehrfachnutzung oder Fälschung eines Billetts ) liegt eine Reise ohne gültigen Fahrausweis vor. Die Personalien werden aufgenommen, und es muss nebst dem Fahrpreis ein Zuschlag bezahlt werden. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Bestellung des Vertragspartners (Firma) ohne Angabe von Gründen, jedoch in jedem Fall bei Missbrauch, dem Verdacht auf Missbrauch oder bei Verwendung ungültiger Kreditkarten nicht anzunehmen und das Benutzerkonto zu sperren.
7.7
Beim Benutzen eines verschmierten oder unvollständigen Billett-Ausdruckes respektive eines elektronischen Gerätes, bei dem Fahrausweiskontrollen aufgrund fehlender Funktionsfähigkeit (z.B. bei leerem Akku) oder eines unleserlichen Displays (z.B. wegen starker Kratzer) nicht möglich sind, liegt ebenfalls eine Reise ohne gültigen Fahrausweis vor. In diesem Fall hat der Reisende vor Ort nebst dem Fahrpreis einen Zuschlag zu entrichten. Mit schriftlichem Antrag an das SBB Contact Center (Ziffer 19.1) kann der zusätzlich bezahlte Fahrpreis (aber nicht der Zuschlag) abzüglich einer Gebühr erstattet werden. Dem Antrag sind das Billett und die Quittung für den zusätzlich bezahlten Fahrpreis beizulegen.
7.8
Der Missbrauch wird dem Vertragspartner (Firma) schriftlich mitgeteilt. Der Vertragspartner (Firma) haftet für den Missbrauch von Billetten solidarisch, soweit der Vertragspartner (Firma) nicht nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden trifft.
8.1
Billette können direkt über den Fahrplan in der App SBB Mobile gekauft werden. Voraussetzung dafür ist das Erstellen eines persönlichen SwissPass-Login. Der Nutzer wählt vor dem Kaufabschluss bei der Wahl des Zahlungsmittels, ob der Kauf für eine geschäftliche Reise oder für eine private Reise abgewickelt wird. SBB Businesstravel ist ausschliesslich für geschäftlich gekaufte Fahrausweise; der Bezug von Fahrausweisen für private Zwecke ist ausdrücklich ausgeschlossen.
8.2
Für Billette, die über die App SBB Mobile gekauft werden, gelten im Vergleich zu am Billettschalter oder -automaten gekauften Billetts abweichende Bedingungen (siehe u.a. Ziffer 10).
8.3
Das mobile gekaufte Billett ist persönlich und nicht übertragbar. Falls mehrere eigene Mobiltelefone vorhanden sind, kann das Billett auf die anderen weitergeleitet werden. Das Billett gilt nur in Verbindung mit einem auf den Reisenden lautenden, amtlich gültigen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte, Führerausweis) bzw. einem Halbtax- oder Generalabonnement. Der Ausweis und/oder das Abonnement (blaue Karte) resp. der SwissPass muss dem Zugpersonal unaufgefordert zusammen mit dem Billett vorgewiesen werden.
8.4
Kann ein Billett aufgrund fehlender Funktionsfähigkeit des Mobiltelefons oder aufgrund eines unleserlichen Displays nicht kontrolliert werden, liegt eine Reise ohne gültigen Fahrausweis vor (vergleiche Ziffer 7.7).
8.5
Im Falle des Missbrauchs (z.B. unerlaubter Mehrfachnutzung oder Fälschung eines Billetts) liegt eine Reise ohne gültigen Fahrausweis vor. In diesem Fall muss ein Zuschlag bezahlt werden, und es kann Strafanzeige eingereicht werden.
9.1
Für die Beförderung von Personen mit Halbtaxabonnement (HTA) oder Generalabonnement (GA) gelten die aktuellen Tarife der Schweizerischen Transportunternehmungen (TU). Der Vertragspartner (Firma) informiert die Nutzer der von ihm gekauften HTA oder GA über die für den Abonnementinhaber massgeglichen Bestimmungen von Tarif 654.
Aktuellen Tarife der Schweizerischen Transportunternehmungen (TU) Link öffnet in neuem Fenster.9.2
Der Kauf des GA oder des HTA erfolgt online über das Firmenportal SBB Businesstravel durch den Abschluss respektive durch das Absenden der Bestellung, wodurch auch der Vertragsabschluss zustande kommt. Der Reisende ist die durch den Vertragspartner (Firma) zur Benutzung des GA oder HTA berechtige Person. Vertragspartner ist die Firma.
9.3
Der Vertragspartner (Firma) verpflichtet sich mit dem Zustandekommen des Vertrags zur fristgerechten Bezahlung sämtlicher Forderungen. Der Vertragspartner (Firma) gerät in Verzug, sobald das auf der Rechnung angegebene Fälligkeitsdatum überschritten wurde. Der Vertragspartner (Firma) ist verpflichtet, sämtliche Änderungen der beim Kauf gemachten Angaben innert 15 Tagen anzupassen. Zudem ist er zur fristgerechten Einreichung der für die Leistungserstellung notwendigen Unterlagen (z.B. Nachweise, Foto) des Reisenden verpflichtet.
9.4
Bis zur Kündigung ist jeder abgeschlossene Abovertrag unbefristet gültig. Ab dem zweiten Abojahr werden die Kosten automatisch auf das im Profil des Vertragspartners (Firma) hinterlegte Zahlungsmittel gebucht. Falls keine oder keine gültige Kreditkarte erfasst ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt. Der Vertragspartner (Firma) wird auf Wunsch informiert, wenn sich ein Abonnement automatisch verlängert. Die SBB AG behält sich das Recht vor, einen GA- oder HTA-Vertrag in begründeten Fällen jederzeit zu kündigen.
9.5
Wird das HTA nicht gekündigt, wird für das neue Abojahr der rabattierte Preis in Rechnung gestellt. Wird der Abovertrag gekündigt und später mit einer neuen Gültigkeit wieder neu abgeschlossen, verfällt der Anspruch auf den rabattierten Preis. Reisende, die zum Zeitpunkt des ersten Gültigkeitstages des HTA unter 25 Jahre alt sind, erhalten das HTA Jugend zu einem ermässigten Preis.
9.6
Der Abovertrag tritt mit dem Online-Kaufabschluss in Kraft und gilt auf unbestimmte Dauer. Für das GA beträgt die Mindestvertragsdauer sechs Monate ab dem ersten Gültigkeitstag des erstmals im Zusammenhang mit dem betreffenden Abovertrag ausgestellten GA.
Beispiel Mindestvertragsdauer GA:
erster Gültigkeitstag: 13. Dezember 2020
Ablauf der Mindestvertragsdauer: 12. Juni 2021
Nach Erreichen der Mindestvertragsdauer kann der GA-Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Abomonat auf das Ende jedes Abomonats gekündigt werden. Die Kündigung hat über das Abo-Verwaltungs-Tool (im SBB Businessmanager) zu erfolgen. Ein allfälliges Guthaben wird dem Vertragspartner (Firma) auf das Zahlungsmittel gutgeschrieben, welches beim Kauf des GA verwendet worden ist. Sobald eine Bedingung zur GA-Verknüpfung nicht mehr gegeben ist (z.B. Kündigung des Basis-GA), wird das verknüpfte GA (z.B. GA Duo Partner) von der SBB AG auf das Ende des nächsten Abomonats unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt.
Beispiel Kündigungsfrist GA unter Berücksichtigung der Mindestvertragsdauer von sechs Monaten:
Abomonat 1: 13. Dezember 2020 bis 12. Januar 2021.
Mögliche Kündigungstermine: 12. Juni 2021 mit Bekanntgabe bis 12. Mai 2021, 12. Juli 2021 mit Bekanntgabe bis 12. Juni 2021 usw.
Der Abovertrag für ein HTA kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Abomonat auf das Ende jedes Abojahres gekündigt werden. Die Kündigung hat über das Abo-Verwaltungs-Tool (Businessmanager) zu erfolgen. Ein allfälliges Guthaben wird dem Vertragspartner (Firma) auf das Zahlungsmittel gutgeschrieben, welches beim Kauf des HTA verwendet worden ist. Beim Kauf eines GA kann das Guthaben direkt an die neue Leistung angerechnet werden.
Beispiel Kündigungsfrist HTA:
Abojahr: 15. August 2020 bis 14. August 2021
Letzter Kündigungstermin: 14. Juli 2021
9.7
Bei unterjähriger Kündigung eines GA werden für die Berechnung der Rückerstattung pro benutzter Monate 9% des Kaufpreises abgezogen. Massgeblich ist der Preis des GA, welcher zum Verkaufszeitpunkt gültig war. Es wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Eine Pro-rata-Erstattung erfolgt ausschliesslich in den folgenden Fällen: Todesfall, ärztlich bestätigte Reiseunfähigkeit, Kauf eines höherwertigen Abonnements (GA 1. Klasse), Anrecht auf ein ermässigtes GA.
Eine unterjährige Kündigung des HTA ist ausgeschlossen. Eine Pro-rata-Erstattung erfolgt ausschliesslich in den folgenden Fällen: Todesfall, ärztlich bestätigte Reiseunfähigkeit oder Kauf eines GA.
9.8
Liegt der erste Geltungstag der gekauften Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, erhält der Reisende einen Übergangs-SwissPass. Der Übergangs-SwissPass ermöglicht keine Nutzung der Partnerdienste.
9.9
Preise und Dienstleistungen von Aboverträgen können jederzeit angepasst werden. Die SBB AG informiert den Vertragspartner (Firma) vorgängig in geeigneter Weise über Änderungen. Sind die Änderungen für den Vertragspartner (Firma) nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Abovertrag kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
Preisänderungen werden bei der nächsten Rechnungsstellung für den Vertragspartner (Firma) wirksam. Entsprechend kann bei Nichtakzeptieren der Preiserhöhung der Abovertrag unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist gekündigt werden.
10.1
Bei Billetten, die auf sbb.ch/business oder über die App SBB Mobile gekauft werden, werden die Reisedaten beim Kauf und bei der Bestellung definiert. Erworbene Billette sind pro Reiseweg nur an einem Kalendertag gültig. Die Gültigkeitsdauer kann von derjenigen von am Billettschalter oder -automaten gekauften Billetten abweichen.
Auf sbb.ch/business (inkl. der App SBB Mobile) können elektronische Billette frühestens 60 Tage vor der Reise gekauft werden (internationale Billette bis zu 3 Monate vor Abreise).
Bei Billetten mit mehrtägiger Gültigkeit hat die Rückreise an dem Tag zu erfolgen, der beim Kauf oder bei der Bestellung festgelegt wurde.
11.1
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen sind in den jeweiligen Angebotsbeschreibungen oder direkt im Bestelldialog auf sbb.ch/business ersichtlich und (wo nichts anderes erwähnt) identisch mit denen der SBB Verkaufsstellen.
11.2
Die angegebenen Preise verstehen sich (wo nichts anderes erwähnt) pro Person in Schweizer Franken (CHF), distanz- und klassenbezogen und enthalten die jeweils gültige schweizerische Mehrwertsteuer.
11.3
Bezüge über das Firmenportal kommen in den Genuss von folgendem Rabattsystem:
Umsatz in CHF | Rabatt |
---|---|
Ab 7 000 000 | 10,0% |
Ab 6 000 000 | 9,5% |
Ab 5 000 000 |
9,0% |
Ab 4 000 000 |
8,5% |
Ab 3 000 000 |
8,0% |
Ab 2 500 000 |
7,5% |
Ab 2 000 000 |
7,0% |
Ab 1 500 000 |
6,5% |
Ab 1 000 000 |
6,0% |
Ab 750 000 |
5,5% |
Ab 500 000 |
5,0% |
Ab 250 000 |
4,5% |
Ab 100 000 |
4,0% |
Ab 50 000 |
3,5% |
Ab 30 000 |
3,0% |
Ab 20 000 |
2,5% |
Ab 10 000 |
2,0% |
Bis 10 000 |
0,0% |
11.4
Die Rabattstufe wird jeweils per 31.12. auf den Umsätzen der vergangenen 12 Monate festgelegt und im folgenden Vertragsjahr angewendet. Im Jahr der Erstaufschaltung wird kein Rabatt ausgeschüttet. Der Rabattbetrag wird pro Rechnungsstelle zurückvergütet.
11.5
Ausgeschlossen vom rabattberechtigten Umsatz sind Bezüge am Schalter, am Automaten und im Zug sowie Privatbezüge der Mitarbeitenden. Eine nachträgliche Erfassung der Fahrausweise erfolgt nicht. Verbundfahrausweise und -abonnemente, Sparbillette/Spartageskarten, Gruppenbillette, Fahrausweise für spezielle Aktionen, sowie internationale Billette und Billette für rein ausländische Reisen werden nicht rabattiert.
12.1
Vertragspartnern (Firmen) von SBB Businesstravel steht die Bezahlung mit einer gültigen Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express, Diners Club, Air Plus, JCP) zur Verfügung. Die Zahlung mittels Rechnung, Debit Direct (Post) oder LSV (Bank) steht vorbehältlich Bonität zur Verfügung.
12.2
Die SBB AG behält sich vor, für verspätete Zahlungseingänge einen Verzugszins von 5% in Rechnung zu stellen.
13.1
Fahrausweise, die über SBB Businesstravel erworben wurden, können ausschliesslich über dieselbe Stelle erstattet werden. Erstattungen am Billettschalter sind nicht möglich.
Weitere Einzelheiten finden sich unter sbb.ch/business-erstattung.
13.2
Die Gutschrift für die erstatteten Fahrausweise erfolgt ausschliesslich auf das Zahlungsmittel, das der Besteller beim Kauf benutzt hat. Ausnahme: Entschädigungen aus dem Passagierrecht werden dem Mitarbeitenden des Vertragspartners gutgeschrieben (siehe Ziffer 15.6).
13.3
Die Frist für Fahrpreiserstattungen bei Fahrausweisen für den schweizerischen Verkehr beträgt 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer. Bei Fahrausweisen für den internationalen Verkehr kann eine Rückerstattung in der Regel innerhalb von 1 Monat nach Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden (TGV Lyria 2 Monate – je nach Zug/Land sind kürzere Fristen bzw. keine Rückerstattung möglich).
13.4
Im Falle einer Rückerstattung gelten die Bestimmungen gemäss Tarif 600.9/T600.10.Link öffnet in neuem Fenster. Allfällige Änderungen betreffend Tarif 600.9Link öffnet in neuem Fenster./T600.10 bleiben vorbehalten.
14.1
Die SBB AG hält sich im Umgang mit Personen-, Kunden- und Firmendaten an das Datenschutz- bzw. Fernmelderecht und verweist zudem auf die Tarife des direkten Verkehrs.
14.2
Die SBB AG ist berechtigt, für die Abwicklung des Kartengeschäfts, der Kontrolle und des Marketings, für den Betrieb der IT sowie für die Erstellung von Einnahmenverteilschlüsseln Dritte im In- und Ausland zu beauftragen, auch in Ländern, die über ein tieferes Datenschutzniveau als die Schweiz verfügen. In diesen Fällen stellt die SBB AG den angemessenen Schutz gemäss den in der Schweiz geltenden Gesetzen mit den Dritten vertraglich sicher.
15.1
Der Vertragspartner (Firma) wird ausdrücklich gebeten, alle Vorsichtsmassnahmen zum Schutz seiner persönlichen Daten (insbesondere Registrierungsdaten, Login und Passwort) zu treffen. Die SBB AG haftet nicht für Schäden, die dem Vertragspartner (Firma) durch Missbrauch oder Verlust dieser Daten entstehen.
15.2
Die SBB AG ist unabhängig von der allgemeinen technologischen Entwicklung – ohne Angabe von Gründen – berechtigt, jederzeit die bestehende Technologie zu verbessern, zu ändern oder auf eine andere Technologie umzusteigen, ohne dass dem Vertragspartner (Firma) hieraus Ansprüche erwachsen.
15.3
Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, indirekte Schäden, Schäden aus dem Verlust oder der Beschädigung von Daten sowie entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, verlorenen Unternehmenswert oder ausgebliebene Einsparungen wird nicht gehaftet. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann die SBB AG die jederzeitige Verfügbarkeit aller Buchungsmodule auf den Websites ihrer Division Markt Personenverkehr nicht garantieren und keine Haftung für Störungen im Bestellvorgang oder in seiner Abwicklung, insbesondere für ausgebliebene oder verspätete Ausführungen von Aufträgen, übernehmen. Der Vertragspartner (Firma) hat namentlich keinen Anspruch auf Erhalt eines Spar- oder Aktionspreises, wenn aufgrund von technischen Problemen das System erst nach Ablauf der Verkaufsfrist wieder zur Verfügung steht.
15.4
Die SBB verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Erbringung ihrer Leistungen im Firmenportal. Sie verpflichtet sich im Besonderen, das Firmenportal für die Dauer dieses Vertrags funktionsfähig verfügbar zu halten, um den Bezug von Fahrausweisen zu ermöglichen. Eingriffe am Firmenportal, die den Bezug kurzzeitig beeinträchtigen können, werden dem Vertragspartner (Firma) frühzeitig gemeldet, damit der Bezug von Fahrausweisen entsprechend disponiert werden kann. Die Haftung ist begrenzt auf tatsächliche direkte Schäden bis zu einem Betrag von gesamthaft CHF 100 000.–.
15.5
Darüber hinaus ist die Haftung der SBB AG, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
15.6
Die Beförderung des Reisenden bzw. die Abwicklung seiner Reise unterliegt darüber hinaus den einschlägigen Gesetzen und Tarifen. Rückerstattungen für Verspätungen erfolgen gemäss den Bestimmungen des Passagierrechts (Verordnung Artikel 61). Die allfällige Entschädigung wird dem Mitarbeitenden des Vertragspartners und nicht der Firma gutgeschrieben.
16.1
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Bedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
16.2
Die SBB AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit abzuändern. Über materiell wesentliche Änderungen der AGB wird der Vertragspartner (Firma) in geeigneter Form informiert. Im Falle von bekannt gegebenen Änderungen ist der Vertragspartner (Firma) berechtigt, den Vertrag ausserordentlich auf das Wirksamwerden der neuen Bedingungen hin schriftlich zu kündigen.
17.1
Die vorliegenden AGB sind in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch erhältlich. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend.
18.1
Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen unterstehen die vorliegenden AGB ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) werden ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt auch für Bestellungen von ausserhalb Europas (CH- und EU-Raum).
18.2
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern (Schweiz).
19.1
Anschrift der Division Markt Personenverkehr der Schweizerischen Bundesbahnen:
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Division Markt Personenverkehr
Trüsselstrasse 2
CH-3000 Bern 65
März 2018; redigiert im Februar 2024