AGB Version Ticketshop Business ab 13.12.2020.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung des Ticket Shop Business und E-Tickets.
1.1.
Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche durch Firmenkunden auf Websites der SBB AG online erhältlichen Produkte und Dienstleistungen der SBB Division Personenverkehr und regeln den Bezug von Fahrausweisen für Geschäftsreisezwecke über das Firmenportal www.sbb.ch/businessLink öffnet in neuem Fenster.. SBB Businesstravel ist nur für Mitarbeitende des Vertragspartners (Firma) zugänglich und nur diese dürfen darüber Billette beziehen. Ein Bezug von Fahrausweisen für private Zwecke ist nicht gestattet. Die Fahrausweise werden vollumgänglich durch die Firma bezahlt. Ein Weiterverkauf an Dritte und andere Unternehmen bzw. ein Handel mit Drittunternehmen ist nicht gestattet. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen gelten nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung der SBB AG.
1.2.
Die vorliegenden AGB ergänzen die für einzelne Produkte und Dienstleistungen geltenden besonderen Bedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.3.
Preis- und Produkteänderungen sowie Änderungen und Aktualisierungen der Bestell- und Lieferbedingungen bleiben vorbehalten.
1.4.
Im Übrigen gelten, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, die allgemeinen Tarifbestimmungen des Schweizerischen Verkehrs und der entsprechenden Verbunde sowie die internationalen Tarifvorschriften. Die Tarife können bei den mit Personal besetzten Bahnhöfen und hierLink öffnet in neuem Fenster. eingesehen werden.
Allgemeinen Tarifbestimmungen Link öffnet in neuem Fenster.2.1.
Änderungen und Aktualisierung der Bestell- und Lieferbedingungen und des Sortiments sowie Einschränkung der Liefermenge sind vorbehalten, bis die Bestellung durch die SBB AG bestätigt wird. Die Änderungen treten mit ihrer Aufschaltung in den Websites der Division Personenverkehr der SBB AG in Kraft.
2.2.
Einzelne Produkte und Dienstleistungen sind ausserhalb Europas (CH- und EU-Raum) weder zugänglich noch lieferbar oder können in Form von elektronischen Billetten nicht bezogen werden. Die besonderen Bedingungen der einzelnen Produkte und Dienstleistungen sind zu beachten.
3.1.
Über die Websites der Division Personenverkehr der SBB AG können Fahrausweise wie folgt erworben werden:
- Online-Buchung und Erhalt der Fahrausweise auf dem Postweg
- Online-Buchung und Erhalt der Fahrausweise als elektronisches Billett zum Selbstausdruck (Ziffer 7)
- Übersendung eines ausgedruckten und vom Besteller unterschriebenen Bestellformulars an das Contact Center der SBB und Erhalt der Fahrausweise auf dem Postweg
3.2.
Für den Bezug von Produkten und Dienstleistungen über Websites der SBB AG ist zuvor eine einmalige Registrierung erforderlich.
4.1.
Alle Angebote der SBB AG sind unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der SBB AG kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch die SBB AG zustande.
4.2.
Der Auftrag des Kunden erfolgt online durch das Ausfüllen des im Internet durch die SBB AG bereitgestellten Bestellformulars. Die SBB AG bestätigt die Annahme des Auftrags mit der Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail.
4.3.
Von diesem Moment an kann die Bestellung nicht mehr annulliert werden. Da es sich um eine sofort erbrachte Dienstleistung handelt, besteht kein Recht auf Rücktritt vom Kauf (sog. Widerrufsrecht) durch die Kunden (nicht zu verwechseln mit einem allfälligen Recht auf Erstattung und Umtausch der Fahrausweise gemäss Ziffer 10). Vorbehalten bleiben in jedem Falle die Bestimmungen des Pauschalreisegesetzes.
4.4.
Durch das Zustandekommen des Vertrages mittels Bestätigung der SBB AG sind die vorliegenden AGB durch die Firma akzeptiert.
4.5.
Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Bestellung des Kunden ohne Angaben von Gründen, jedoch in jedem Fall bei Missbrauch, dem Verdacht auf Missbrauch, bei Nichtbezahlung der Rechnungen oder bei Verwendung ungültiger Kreditkarten, nicht anzunehmen und das Benutzerkonto/Profil zu sperren.
4.6.
Die vertragliche Beziehung des Firmenportals der SBB tritt in Kraft, sobald die SBB AG die Anmeldung des Firmenkunden akzeptiert hat, in jedem Fall aber mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen über SBB Businesstravel durch den Firmenkunden. Die SBB AG behält sich das Recht vor, Aufträge zurückzuweisen. Die Dienstleistungen können von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden.
5.1.
Soweit es sich nicht um elektronische Billette handelt, werden die bestellten Produkte und Dienstleistungen nach Bestätigung der Bestellung auf Gefahr des Kunden per Post zugestellt.
5.2.
Die SBB AG berechnet für die Postzustellung innerhalb der Schweiz keine Versandkosten. Für den Versand ins Ausland werden mit Ausnahme von elektronisch zugestellten Billetten Zustellgebühren verrechnet. Der Betrag wird während des Kaufprozesses angezeigt.
5.3.
Von der SBB AG genannte Fristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Wird eine Bestellung ausserhalb der angegebenen Zeiten geliefert, so besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Trifft eine Lieferung nicht am gewünschten Tag ein, so wird der Betrag der Bestellung nicht erstattet.
6.1.
Produkte und Dienstleistungen können über die Websites der Division Personenverkehr der SBB AG frühestens 3 Monate und mit Ausnahme der elektronischen Billette in der Regel bis spätestens 3 Werktage (nach dem Ausland bis 8 Werktage) vor ihrem ersten Geltungstag erworben werden.
7.1.
Elektronische Billette werden im PDF-Format direkt auf dem Computer-Bildschirm angezeigt und im Selbstausdruck mit Vorteil mit Acrobat Reader gedruckt. Sie sind nur gültig, wenn sie auf weissem A4-Papier, in 100%-Druckgrösse, in Hochformat und auf einem Tintenstrahl- oder Laserdrucker ausgedruckt werden. Verschmierte oder unvollständige Ausdrucke werden nicht anerkannt.
7.2.
Für elektronische Billette gelten bei gewissen Angeboten im Vergleich zum Kauf am SBB Schalter oder Billettautomaten abweichende Bedingungen.
7.3.
Das elektronische Billett ist persönlich und nicht übertragbar. Es gilt nur in Verbindung mit einem auf die reisende Person lautenden gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte oder Führerschein) bzw. Halbtax- oder Generalabonnement. Der Ausweis und/oder das Abonnement muss dem Zugpersonal zusammen mit dem elektronischen Billett unaufgefordert vorgewiesen werden.
7.4.
Im Verfahren der elektronischen Billette werden die verschiedenen Buchungsdaten in einem Zertifikat verschlüsselt und sind auf dem PC-Ausdruck enthalten. Bei der Billettkontrolle im Zug wird das Zertifikat in ein Kontrollgerät eingelesen, welches das Zertifikat entschlüsselt und die Billett-Daten anzeigt. Das Kontrollgerät speichert einen Kontrolldatensatz, der mit dem gebuchten elektronischen Billett verglichen wird.
7.5.
Im Falle des Missbrauchs (z.B. unerlaubte Mehrfachnutzung eines elektronischen Billettes, Fälschung eines elektronischen Billettes) liegt eine Reise ohne gültigen Fahrausweis vor. Die Personalien werden aufgenommen und es muss nebst dem Fahrpreis ein Zuschlag bezahlt werden. Strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Bestellung des Kunden ohne Angaben von Gründen, jedoch in jedem Fall bei Missbrauch, dem Verdacht auf Missbrauch oder bei Verwendung ungültiger Kreditkarten, nicht anzunehmen und das Benutzerkonto/Profil zu sperren.
7.6.
Beim Benutzen eines verschmierten oder unvollständigen Billett-Ausdruckes liegt ebenfalls eine Reise ohne gültigen Fahrausweis vor. In diesem Fall hat der Kunde vor Ort nebst dem Fahrpreis einen Zuschlag zu entrichten. Mittels schriftlichen Antrags an das Contact Center der SBB (Ziffer 16.1) kann der zusätzlich bezahlte Fahrpreis (aber nicht der Zuschlag) abzüglich einer Gebühr erstattet werden. Dem Antrag sind das elektronische Billett und die Quittung für den zusätzlich bezahlten Fahrpreis beizulegen.
7.7.
Der Missbrauch wird dem Firmenkunden schriftlich mitgeteilt. Der Firmenkunde haftet der SBB AG aufgrund von Missbrauch von elektronischen Billetten solidarisch, soweit der Firmenkunde nicht nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
8.1.
Die Preise der Produkte und Dienstleistungen sind in den jeweiligen Angebotsbeschreibungen oder direkt im Bestelldialog auf den Websites der SBB AG ersichtlich und – wo nichts anderes erwähnt – identisch mit denen der SBB Verkaufsstellen.
8.2.
Die angegebenen Preise verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken (CHF), distanz- und klassenbezogen und enthalten die jeweils gültige schweizerische Mehrwertsteuer.
8.3.
Bezüge über das Firmenportal kommen in den Genuss von folgendem Rabattsystem:
Umsatz in CHF | Rabatt |
---|---|
Ab 7 000 000 | 10,0% |
Ab 6 000 000 | 9,5% |
Ab 5 000 000 |
9,0% |
Ab 4 000 000 |
8,5% |
Ab 3 000 000 |
8,0% |
Ab 2 500 000 |
7,5% |
Ab 2 000 000 |
7,0% |
Ab 1 500 000 |
6,5% |
Ab 1 000 000 |
6,0% |
Ab 750 000 |
5,5% |
Ab 500 000 |
5,0% |
Ab 250 000 |
4,5% |
Ab 100 000 |
4,0% |
Ab 50 000 |
3,5% |
Ab 30 000 |
3,0% |
Ab 20 000 |
2,5% |
Ab 10 000 |
2,0% |
Bis 10 000 |
0,0% |
8.4.
Die Rabattstufe wird jeweils per 31.12 auf den Umsätzen der vergangenen 12 Monate festgelegt und im folgenden Vertragsjahr angewendet. Im Jahr der Erstaufschaltung wird kein Rabatt ausgeschüttet. Der Rabattbetrag wird pro Rechnungsstelle zurückvergütet.
8.5.
Vom rabattberechtigten Umsatz sind die Bezüge am Schalter, am Automaten, im Zug sowie Privatbezüge der Mitarbeitenden ausgeschlossen. Eine nachtägliche Erfassung der Billette erfolgt nicht. Verbundfahrausweise und –abonnemente, Multitageskarten, Billette für spezielle Aktionen sowie Gruppenbillette werden nicht rabattiert.
9.1.
Einzelfirmen steht ausschliesslich die Bezahlung mittels Kreditkarte zur Verfügung. Die Bestellungen auf den Websites der SBB Division Personenverkehr können mit einer gültigen Kreditkarte (VISA, Mastercard, American Express, Diners Club, Air Plus, JCB) durch Angabe der Kreditkarten-Nummer und des Verfalldatums in den entsprechenden Eingabefeldern des Bestelldialoges bezahlt werden.
9.2.
Ausgewählten Kunden steht die Zahlung per Rechnung mittels Debit Direct (Post) oder LSV (Bank) zur Verfügung.
9.3.
Die SBB AG behält sich vor, für verspätete Zahlungseingänge einen Verzugszins von 5% in Rechnung zu stellen.
10.1.
Erstattungen können über das Business Travel Service Center in Brig veranlasst werden. Am Schalter sind Erstattungen nicht möglich. Der Travel- oder Rechnungsstellenmanager sammelt die betreffenden Fahrausweise und sendet diese mit dem vorgesehenen Erstattungsformular (abgelegt im Businessmanager unter Support und Service) an die angegebene Adresse auf dem Formular: SBB Contact Center, Business Travel Service Center, Postfach 176, CH 3900 Brig.
10.2.
Die Gutschrift für die erstatteten Fahrausweise erfolgt ausschliesslich auf das Zahlungsmittel, welches der Besteller beim Kauf benutzte. Ausnahme Entschädigungen aus dem Passagierrecht werden dem Mitarbeitenden des Vertragspartners gutgeschrieben. (siehe Ziffer 12.6)
10.3.
Die Frist für Fahrpreiserstattungen auf Fahrausweisen für den schweizerischen Verkehr beträgt 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer. Auf Fahrausweisen für den internationalen Verkehr kann eine Rückerstattung in der Regel innerhalb von 1 Monat nach Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden (TGV Lyria 2 Monate – je nach Zug/Land sind kürzere Fristen bzw. keine Rückerstattung möglich).
10.4.
Im Falle einer Rückerstattung gelten die Bestimmungen gemäss Tarif 600.9. Allfällige Änderungen betreffend Tarif 600.9 bleiben vorbehalten.
Tarif 600.9 Link öffnet in neuem Fenster.11.1.
Die SBB halten sich im Umgang mit Personen-, Kunden- und Firmendaten an das Datenschutz- bzw. Fernmelderecht und verweisen zudem auf die Tarife des Direkten Verkehrs. Der Firmenkunde nimmt zur Kenntnis, dass er ohne seinen ausdrücklichen Einwand mit Werbung beliefert werden kann.
11.2.
Der Firmenkunde nimmt zur Kenntnis, dass Transportunternehmen oder beauftragte Dritte, die mit der Kontrolle von (elektronisch) ausgegebenen Fahr- oder Ermässigungsausweisen für Firmenkunden und der Erstellung von Verteilschlüsseln beauftragt sind, Personen-, Kunden- und Firmendaten bearbeiten können.
12.1.
Der Vertragspartner (Firma) wird ausdrücklich gebeten, alle Vorsichtsmassnahmen zum Schutz seiner persönlichen Daten (insbesondere Registrierungsdaten, Login und Passwort) zu treffen. Die SBB AG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch oder Verlust dieser Daten entstehen.
12.2.
Die SBB AG ist unabhängig von der allgemeinen technologischen Entwicklung – ohne Angabe von Gründen – berechtigt, jederzeit die bestehende Technologie zu verbessern, zu ändern oder auf eine andere Technologie umzusteigen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche erwachsen.
12.3.
Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, indirekte Schäden, Schäden aus dem Verlust oder der Beschädigung von Daten sowie entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle, verlorenen Unternehmenswert oder ausgebliebene Einsparungen wird nicht gehaftet. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets kann die SBB AG die jederzeitige Verfügbarkeit aller Buchungsmodule auf den Websites der Division Personenverkehr der SBB AG nicht garantieren und keine Haftung für Störungen im Bestellvorgang oder seiner Abwicklung, insbesondere für aus oder im Zusammenhang mit ausgebliebener oder verspäteter Ausführung von Aufträgen übernehmen. Der Kunde hat namentlich keinen Anspruch auf Erhalt eines Spar- oder Aktionspreises, wenn auf Grund von technischen Problemen das System erst nach Ablauf der Verkaufsfrist wieder zur Verfügung steht.
12.4.
Die SBB verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Erbringung ihrer Leistungen im Firmenportal. Sie verpflichtet sich im Besonderen, das Firmenportal für die Dauer dieses Vertragsfunktionsfähig verfügbar zu halten, um den Bezug von Fahrausweisen zu ermöglichen. Eingriffe am Firmenportal, welche kurzzeitig den Bezug beeinträchtigen können, werden dem Firmenkunden frühzeitig gemeldet, damit der Bezug von Fahrausweisen entsprechend disponiert werden kann. Die Haftung ist begrenzt auf tatsächliche direkte Schäden bis zu einem Betrag von gesamthaft CHF 100 000.
12.5.
Darüber hinaus ist die Haftung der SBB soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.“
12.6.
Die Beförderung des Kunden bzw. die Abwicklung seiner Reise unterliegt darüber hinaus den einschlägigen Gesetzen und Tarifen. Rückerstattungen für Verspätungen erfolgen gemäss den Bestimmungen des Passagierrechts (Verordnung Artikel 61). Die allfällige Entschädigung wird dem Mitarbeitenden des Vertragspartners und nicht dem Vertragspartner (Firma) gutgeschrieben.
13.1.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der gesamten Bedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
13.2.
Die SBB AG behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Bestimmungen jederzeit abzuändern. Über materiell wesentliche Änderungen der AGB wird der Firmenkunde in geeigneter Form informiert. Im Falle von bekannt gegebenen Änderungen ist der Firmenkunde berechtigt, den Vertrag ausserordentlich auf das Wirksamwerden der neuen Bedingungen schriftlich zu kündigen.
14.1.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch erhältlich. Im Falle von Widersprüchen ist die deutsche Version massgebend.
15.1.
Vorbehältlich anderer gesetzlicher Bestimmungen unterstehen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.4.1980) werden ausdrücklich wegbedungen. Dies gilt auch für Bestellungen aus den unter Ziffer 2.2 aufgeführten Ländern.
15.2.
Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bern (Schweiz).
16.1.
Für Erstattungsanträge:
SBB Contact Center
Business Travel Service Center
Postfach 176
CH-3900 Brig
16.2.
Anschrift der Division Personenverkehr der Schweizerischen Bundesbahnen:
Schweizerische Bundesbahnen SBB
Division Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
CH-3000 Bern 65
November 2007; redigiert September 2020.